Neue Regelung zur Ab-rechnung im Notdienst
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen treten am 14.02.2020 in Kraft.
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzu-rechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Moin Moin!
Wir haben uns mit sieben Praxen zusammen geschlossen um eine bessere Notdienstabdeckung für Ihre vierbeinigen Lieblinge garantieren zu können.
Denn kein Tierarzt kann es alleine auf Dauer leisten 24Stunden, 7Tage die Woche, 365Tage im Jahr für seine Patienten parat zu stehen.
Durch den Zusammenschluß der Praxen ist gewährleistet dass an jedem Wochenende und an jedem Feiertag ein Tierarzt für Sie erreichbar ist.
Unter der Woche übernimmt jede Praxis den Notdienst für ihre Patienten selber.
Wir arbeiten eng zusammen, sollten Sie also mit ihrem Liebling im Notdienst zu einem Tierarzt/ einer Tierärztin der Kooperation fahren und dort normalerweise nicht in Behandlung sein, wird der diensthabende Tierarzt/die diensthabende Tierärztin ihren Haustierarzt/ihre Haustierärztin über die Behandlung informieren.
Die weitere Behandlung findet dann in Ihrer gewohnten Praxis statt.